Compliance
Statement der Geschäftsleitung
Die Grundlage aller unserer Handlungen bei der Morat Swoboda Firmengruppe ist die Einhaltung der anwendbaren national und international geltenden gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus legen wir als Unternehmensverbund besonderen Wert auf den Schutz der Umwelt, die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards sowie von Antidiskriminierung- und Antikorruptionsvorgaben.
Dies erwarten wir auch von all unseren Geschäftspartnern und haben aus diesem Grund unsere Grundprinzipien in unserem Code of Conduct, unserer Unternehmenspolitik, sowie innerhalb unserer Ethikrichtlinie definiert. Der Code of Conduct, die Unternehmensrichtlinien und unsere Ethikrichtlinie dienen für uns als Leitfaden unseres Verhaltens im Geschäftsverkehr und gelten für jeden von uns.
Diese Regeln sind ergänzt um das nachfolgende Hinweisgebersystem über welches Mitarbeiter, Geschäftspartner, aber auch Dritte jederzeit die Möglichkeit haben, regelwidriges Verhalten zu melden.
Sollten Sie eine Meldung abgeben wollen, so bieten wir Ihnen die nachfolgenden Meldeoptionen an:
Meldewege
Per Post mit dem Vermerk „z.Hd. Compliance“ an:
Morat Swoboda Motion GmbH
Talstraße 7
D-79843 Löffingen
Per E-Mail an:
Per Formular mit nachfolgendem Button
FAQ
Compliance bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln. Für die Morat Swoboda Unternehmensgruppe bedeutet dies konkret, alle geschäftlichen Aktivitäten unserer Firmengruppe als auch die unserer Mitarbeiter müssen im Einklang mit den gesetzlichen Regelung, unserem Code of Conduct sowie den weiterführenden einschlägigen Richtlinien und Anweisungen stehen.
Alle unsere Mitarbeiter sind aufgerufen, mögliche Verstöße zu melden und so dazu beizutragen, dass die Folgen solcher Verstöße begrenzt werden und ein vergleichbares Fehlverhalten in der Zukunft vermieden wird. Das gleiche gilt für Geschäftspartner und jeden anderen.
- Jeder Mitarbeiter einschließlich Azubis, Studenten, Doktoranten oder Praktikanten
- Jeder Externe (z.B. Leiharbeitnehmer oder Mitarbeiter externer Dienstleister)
- Jeder Geschäftspartner (z.B. Lieferanten, Kunden oder Kooperationspartner)
- Jeder Dritte
Uns als Unternehmensgruppe ist es wichtig, dass Vorgänge gemeldet werden, die auf eine strafbare Handlung (bspw. einen Diebstahl, Betrug oder eine Bestechung), auf einen systematischen Verstoß gegen Gesetze oder gegen unsere unternehmensinternen Regeln hindeuten.
Ein Verstoß gegen unternehmensinterne Regeln wäre als Beispiel die Nichteinhaltung von Qualitäts-/Sicherheitsstandards oder die Nichtbefolgung unseres Code of Conducts durch unsere Mitarbeiter oder Geschäftspartner.
Ja, denn jede Meldung führt zu einer unternehmensinternen Untersuchung in der dann den Hinweisen entsprechend nachgegangen wird.
Nein.
Hinweisgeber die mögliche Verstöße nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben keine für sie nachteiligen Maßnahmen seitens unserer Firmengruppe infolge der Meldung zu befürchten.
Ja, bitte nutzen Sie jedoch für Datenpannen die entsprechende Auswahlfunktion.